Auslandskrankenversicherung

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Wichtige Informationen

Die Auslandskrankenversicherung ist als private Zusatzversicherung sowohl für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen als auch der privaten Krankenversicherungen frei wählbar. Sie übernimmt die Kosten für medizinische und zahnmedizinische Behandlungen im Ausland und steht ihren Versicherten aufgrund ihrer umfassenden Erfahrungen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Versorgungslücke deutscher Krankenversicherungen

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist auch vor einer Reise ins europäische Ausland nicht etwa ein besonderer Luxus, sondern dringende Notwendigkeit. Die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen und Erkrankungen ist während eines Auslandsaufenthalts nicht geringer, als zuhause. Vielmehr bergen Auslandsreisen häufig ein höheres Risiko von Sportunfällen, Verkehrsunfällen oder Erkrankungen aufgrund ungewohnter klimatischer Bedingungen und Ernährungsgewohnheiten. Medizinische Behandlung ist in solchen Fällen oft unverzichtbar. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland entweder gar nicht oder nicht in voller Höhe. In vielen Ländern ist nur eine privatärztliche Behandlung möglich, in anderen folgt die Abrechnung ärztlicher Leistung anderen Standards. Gesetzliche Krankenkassen finanzieren aber in jedem Fall nur die in Deutschland üblichen Arzthonorare, Medikamente und medizinischen Leistungen. Auch private Krankenversicherungen sehen nicht immer einen uneingeschränkten Auslandsschutz vor. Die dadurch entstehende Kostendifferenz fällt allein zu Lasten des Versicherten.

 

Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Die Auslandskrankenversicherung ist in der Regel weltweit gültig. Sie erstattet Versicherten die im Ausland entstandenen Kosten für medizinische Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und rechnet in schwerwiegenden Fällen auch direkt mit ausländischen Kliniken und Ärzten ab. Eine Besonderheit der Auslandskrankenversicherung besteht in ihrem zeitlichen Geltungsbereich, denn es besteht ein Unterschied zwischen der typischen Reiseversicherung und einer Versicherung für Langzeit-Auslandsaufenthalte. Die Reiseversicherung deckt das Risiko grundsätzlich nur für Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 6 bis 8 Wochen ab. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, muss eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen, um einen umfassenden Risikoschutz zu gewährleisten. Die Laufzeit der Auslandskrankenversicherung erstreckt sich daher wahlweise über die Dauer einer Urlaubsreise, über ein Jahr oder über einen längeren Zeitraum.

 

Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Abhängig von der Anzahl der Reisenden kann die Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen, Familien oder Reisegruppen abgeschlossen werden. Für jede der versicherten Personen erstattet die Versicherung Kosten, die durch

 

  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • notwendige Operationen
  • erforderliche stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel
  • Reparaturen von Zahnprothesen
  • Krankenrücktransport in ein heimisches Krankenhaus

 

entstehen.